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Bund pfingstlicher Freikirchen

Ausbildung zum geistlichen Dienst

Ein kurzer Überblick

Der Bund pfingstlicher Freikirchen (BPF) unterstützt Frauen und Männer in ihrer geistlichen Berufung, wenn sie – unterstützt durch die lokale Ortsgemeinde – den geistlichen Dienst anstreben.

2016 wurde hierfür einen Ausbildungsstandard festgelegt.

Das Ziel dieser Ausbildung ist der Erwerb von Kompetenzen für den geistlichen Dienst. Sie mündet in die „Ordination zum geistlichen Dienst“. Die Ordination ist die offizielle Bestätigung der FCGÖ eines geistlichen Dienstes einer Person. (vgl. Ordination)

Durch eine erfolgreiche Ordination zum geistlichen Dienst hat man das Lernziel seines Lebens noch nicht erreicht, sondern erst eine Grundlage geschaffen, auf welcher der praktische Dienst ausgeübt werden kann. Darauf soll, im Sinne von „Jünger“ (Schüler, Lerner, Lehrling) Jesu, lebenslanges Lernen folgen!

Diese Ausbildung kann berufsbegleitend zur säkularen Arbeit geschehen, sie bedarf jedoch zumindest einer Teilzeitinvestition des Dienstes in der Gemeinde.

Die Dauer beträgt mindestens drei Jahre und beinhaltet drei grundsätzliche Aspekte:

  • Praxis in der Lokalgemeinde
  • Mentoring
  • Theoretische Ausbildung inkl. einer Ordinationsarbeit

Einstieg in die Ausbildung

Für den Einstieg in die Ausbildung gelten vonseiten der ausbildenden Gemeinde folgende Voraussetzungen:

  1. die Bestätigung der Berufung zum geistlichen Dienst
  2. das Erkennen/Bestätigen eines gereiften Charakters und Potentials
  3. die Unterstützung der Absicht, den Ausbildungsweg zu gehen
  4. die Zusage eines verbindlichen Mentors, der möglichst aus der lokalen
  5. die Zusage eines verbindlichen Mentors, der möglichst aus der lokalen Gemeindeleitung stammt – idealerweise der Pastor selbst

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird Kontakt mit dem zuständigen Bildungsverantwortlichen gesucht, welcher gemeinsam mit dem verantwortlichen Mentor eine Evaluierung der bereits vorhandenen theologischen Ausbildung, geleisteter Praxis sowie des bereits erfolgten Mentorings auf Anrechenbarkeit durchführt und die noch erforderlichen Ausbildungsbestandteile in einer Ausbildungsvereinbarung festhält.

Rollen

Lokalgemeinde:
Der Lokalgemeinde wird bezüglich dem Ausbildungsweg des Leiter-Nachwuchses eine Schlüsselposition zugewiesen. Sie ist als Hauptausbildungsstelle der gute Nährboden, auf dem neue Berufungen entdeckt, multipliziert und für den Dienst vorbereitet werden. Zukünftige Leiter brauchen die feste Verankerung in der Lokalgemeinde, auch wenn Teile ihrer Ausbildung übergemeindlichen Charakter haben.

Bildungsverantwortliche:
In jeder Region (Nord/Ost/Süd/West) und jedem Verband (Afrikanischer Verband, FCG Verband, Rumänischer Verband und LIFE Church) der FCGÖ gibt es einen Bildungsverantwortlichen, der die ausbildenden Gemeinden, Mentoren und den Kandidaten während der Ausbildung begleitet.

  • Region Nord:
  • Region Ost:
  • Region Süd:
  • Region West:
  • Afrikanischer Teilverband:
  • Internationaler Teilverband:
  • LIFE Church:
  • Rumänischer Teilverband:

Ausbildungsinhalte

Theorie

Folgende Seminare sind zu absolvieren:

  1. Berufung & Dienstgesinnung
  2. Charakter & Heiligung
  3. Geisterfülltes Dienen
  1. Einführung ins Alte Testament
  2. Einführung ins Neue Testament
  3. Gott
  4. Jesus Christus
  5. Der Heilige Geist
  6. Die Gemeinde
  7. Der Mensch
  8. Seelsorge (in Vorbereitung)
  9. Bibel I
  10. Bibel II
  11. Kirchengeschichte
  12. Geschichte der Freikirchen in Österreich
  13. Endzeit
  1. Pastorales
  2. Leiterschaft
  3. Ethik
  4. Kommunikation und Konfliktmanagement
  1. Gemeindegründung und Gemeindeentwicklung
  2. Gottesdienst & Kasualien Gesellschaft
  3. Gesellschaftswahrnehmung
  1. Geschichte und Selbstverständnis der FCGÖ
  2. Get on Board

Ordinationsarbeit

Abschließender Teil der theoretischen Ausbildung ist das Schreiben einer Ordinationsarbeit während der 3. Phase der Ausbildung. Hierfür schlägt der Kandidat dem Vorstand der FCGÖ drei Themen vor. Nach der Vergabe des Themas hat der Kandidat sechs Monate Zeit seine Ordinationsarbeit zu schreiben. Nach Abgabe der Ordinationsarbeit wird diese von einem Bewertungskomitee beurteilt.

Für die Bewertung der Ordinationsarbeit wurde ein Ordinationsbeitrag in der Höhe von 200,00€ festgelegt. Aus diesem Beitrag werden unter anderem die Bewerter honoriert. Wir ermutigen die Lokalgemeinden dazu, wenn möglich, einen Teil oder den Beitrag gänzlich zu übernehmen.

Praxis

Im Zuge der Ausbildung sind 1.500 Praxisstunden in der Lokalgemeinde zu leisten.

  1. Das Ziel der Praxis ist, durch konkrete Aufgabenbeschreibungen und Evaluierung der Aufgaben die praktische Diensterfahrung heranzubilden und zu fördern.
  2. Im ersten Jahr liegt der Fokus auf den allgemeinen Gemeindediensten. Im zweiten und dritten Jahr werden zusätzlich die spezifischen Begabungen und Berufung des Mentees gefördert.
  3. Die Tätigkeiten werden jährlich vereinbart und dokumentiert und mit Lern- und Erfahrungszielen sowie Leistungszielen versehen.
  4. Die Tätigkeiten und Ziele werden vom Mentor evaluiert, darüber wird ein Logbuch vom Mentee geführt und vom Mentor kontrolliert.
  5. Die Teilnahme an den Regional- bzw. Teilverbandstreffen wird erwartet.

Mentoring

Im Zuge der Ausbildung sind 75 dokumentierte Mentoringtreffen zu führen.

  1. Mentoring heißt in diesem Zusammenhang, dass der erfahrene Leiter seine Lebenserfahrung, Diensterfahrung und sein Know-How mit dem Mentee teilt und versucht ihn dabei zu unterstützen, in seriner Berufung zu wachsen.
  2. Entwicklungsbedürfnisse und Ziele werden festgelegt und Fortschritte in der Entwicklung beobachtet.
  3. Dazu dienen regelmäßige Feedback- / Reflexions-Gespräche:
    1. Wöchentliches oder 14-tägliches Gespräch
      • Termine, Tätigkeiten/Aufgaben und aktuelle Angelegenheiten
      • Erfolge und Schwierigkeiten im Dienst
      • Persönlicher Wachstum (Geistlich, Beziehungen, usw.)
      • Andere Tätigkeiten (Familie, Berufsleben, usw.)
    2. Jährliches Feedback an den FCGÖ-Bildungsverantwortlichen
      • Fortschritte evaluieren und erneut Tätigkeiten vereinbaren
  4. Der Mentee soll in mindestens einem Dienstbereich mit dem Mentor gemeinsam dienen (z.B. Predigen, Gemeindeleitungsteam, Pastorale Tätigkeiten).
  5. Die Ausbildung in spezifischen Dienstbereichen darf von anderen Personen/Leitern gemacht werden, wenn der Mentee z.B. den Jugenddienst leitet, sein Mentor darin aber keine Erfahrung hat.

Ausbildungsstätten

Die Lehrinhalte folgender österreichischer Ausbildungsstätten wurden evaluiert und erfüllen gänzlich die Anforderungen des FCGÖ Ausbildungsstandards:

Die „Integrationskurse“ (Geschichte der österreichischen Pfingstbewegung und Get on Board) sowie die Ordinationsarbeit sind im Ausbildungsweg immer zu absolvieren.

Das Seminar „Geschichte der österreichischen Pfingstbewegung" wird ausschließlich online vom BPF angeboten. Das Infoseminar „Get on Board“ findet in der Regel 1x jährlich in Präsenz statt.

Auch Ausbildungen an anderen theologischen Ausbildungsstätten und Bibelschulen können vom jeweiligen Bildungsverantwortlichen evaluiert und teilweise oder zur Gänze angerechnet werden. z.B.:

Die Absolvierung von Semester 1-5 ohne Bachelor über ISDD sind neben den Integrationskursen und der Ordinationsarbeit folgende Inhalte nachzuarbeiten:

  • Kurse: Bibel I und II, Kirchengeschichte I und II, Ethik, Gottesdienst und Kasualien
  • Literatur: die Pflichtliteratur aller Standardthemen sowie die jeweilige Buchbeschreibung

Ordination zum geistlichen Dienst

Die „Ordination zum geistlichen Dienst“ ist die offizielle Bestätigung eines geistlichen Dienstes einer Person durch den BPF und berechtigt zur Durchführung von Amtshandlungen. Mit ihr erhält eine Person die Berufsbezeichnung „Pastoralassistentin“ oder „Pastoralassistent“.

Diese Bezeichnung ist nicht eingrenzend und spricht auch Menschen an, die sich nicht für die Gesamtleitung einer Gemeinde berufen sehen, sondern für einen besonderen Teilbereich wie Jugend, Kinder, Lebensberatung, Lobpreis, etc.

Wenn sich die Berufung einer Person eindeutig in Richtung eines Leitungsdienstes in einer Gemeinde entwickelt, kann die Gemeinde für diese Person die Berufsbezeichnung „Pastor/in“ beantragen. Dies kann im weiteren Verlauf des Dienstes geschehen oder bereits zum Zeitpunkt der Ordination.

Durch die Ordination zum geistlichen Dienst wird eine Person offiziell zu einem Amtsträger der FCGÖ und dadurch der Freikirchen in Österreich. Zur Legimitation gegenüber Dritten (z.B. für Seelsorge im öffentlichen Raum: Gefängnisse, Krankenhäuser, etc.) bekommen Amtsträger einen entsprechenden Ausweis.

Ablauf

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die Gemeinde über die Region oder den Teilverband die Ordination des Kandidaten beim Vorstand beantragen. Daraufhin wird einvernehmlich ein Termin für die feierliche Ordination (idR im Rahmen eines Gottesdienstes) festgelegt. Im Rahmen der Ordination legt die Person das „Ordinationsgelübde“ ab.

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Kann ich die Ausbildung zum geistlichen Dienst machen, ohne in einer Gemeinde eingebunden und aktiv zu sein?

Da die Ausbildung zum geistlichen Dienst (neben dem Theorieteil) hauptsächlich in der Lokalgemeinde stattfindet, ist sie nicht ohne ausbildende Lokalgemeinde möglich.

Ist die Ausbildung zum geistlichen Dienst etwas für mich, auch wenn ich mich nicht als Gemeindeleiter/in sehe?

Mit der Ausbildung zum geistlichen Dienst wollen wir alle Menschen ausrüsten, die sich zu einem Dienst im Reich Gottes berufen fühlen. Dies kann auch die Leitung eines Teilbereiches einer Gemeinde (Kleingruppen, Seelsorge, Soziales, Lehrdienst, Evangelisation, etc.) oder eine übergemeindliche Berufung sein.

Kann ich Theorie, Praxis und Mentoring, welche ich im Laufe meines Dienstes bereits geleistet/erhalten habe, auf die Ausbildung anrechnen lassen?

Ja, grundsätzlich werden bereits erbrachte Leistungen vor der Unterzeichnung der Ausbildungsvereinbarung auf Anrechenbarkeit überprüft. Wichtig ist hierbei, dass die erbrachten Leistungen ausreichend dokumentiert sind. (Seminarbestätigungen, Bestätigung der Gemeinde über Praxis, Bestätigung eines Mentors, etc.)

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