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Die Freie Christengemeinde – Pfingstgemeinde in Österreich ist per Verordnung BGBl. II 250/2013 vom 26. August 2013 eine staatlich anerkannte Kirche im Rahmen der Freikirchen in Österreich gemäß § 2 des Gesetzes betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften und gemäß § 11 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften. Somit kommt ihr die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zu.
Bund Pfingstlicher Freikirchen
Julius-Fritsche-Gasse 44
5111 Bürmoos
Österreich
vormals Freie Christengemeinde - Pfingstgemeinde in Österreich (FCGÖ)Tel.: +43 (0)660 287 09 52
Web: www.bpfoe.at
E-Mail:
Grundlegende Richtung („Zweck und Ziel“ gem. § 2 Geschäftsordnung)
Der BPF ist ein Gemeindebund von pfingstlich – charismatischen Gemeinden, die sich zu den Lehrmäßigen
Grundlagen und Kulturwerten (DokID: DO-LGKW) bekennen.
Verwaltung und Bereitstellung von Informationen, Serviceleistungen und Synergien, die sinnvollerweise zentral gehandhabt werden sollen (z.B. Finanz Online Übermittlung der Absetzbeträge, Datenschutz, Ausbildung und Ordination von Pastoren, usw.).
Pastor Edwin Jung, MA
Bundesleitung - Präses
Schramkegasse 16, 5111 Bürmoos
E-Mail:
Pastor Peter Zalud, MA
Bundesleitung - Stv. Präses
Forstweg 14, 3374 Säusenstein
E-Mail:
Datenschutz:
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