RAW Rahmenvereinbarung
Wir freuen uns sehr darüber, dass wir im Rahmen der FKÖ eine Rahmenvereinbarung zur Abgeltung der Nutzung von Filmen und Fernsehprogrammen für unsere Gemeinden treffen konnten.
Wer ist RAW?
Die RAW Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH wurde im Jahr 2018 gegründet.
Als staatlich genehmigte Urheberrechtsgesellschaft zur Wahrnehmung audiovisueller Rechte vertritt die RAW Filmproduzenten gegenüber öffentlichen und privaten Einrichtungen und sorgt dafür, dass ihre Mitglieder Einnahmen aus der Nutzung ihrer kreativen Leistungen erhalten. Dazu schließt sie mit Rechtenutzern Verträge und kümmert sich um die Einhebung und Verteilung der Lizenzerlöse an die Berechtigten in einem Bereich, der von ihren Mitgliedern aus praktischen Gründen nicht individuell wahrgenommen werden kann.
Die kollektive Lizenzierung dieser Rechte gegenüber Nutzern ist daher Aufgabe der RAW. Sie kann ihren Rechtenutzern ein umfassendes Repertoire nationaler und internationaler Filmstudios und Produzenten aus einer Hand anbieten. Auf Grund ihrer Monopolstellung bietet die RAW den Vorteil, dass mit dem Abschluss eines Vertrages alle in der RAW gebündelten Rechte genutzt werden können und damit Rechtssicherheit für beide Seiten gewährleistet ist.
So funktioniert die Rahmenvereinbarung
Im Rahmen der Rahmenvereinbarung konnten wir Pauschale von EUR 205,20 / Gemeinde pro Vertragsjahr (Stand 12.2024) vereinbaren - diese gilt für Gemeinden bis zu 2.500 Mitglieder.
Interessiert? Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Rahmenvereinbarung zu erfahren oder ein unverbindliches Angebot anzufordern. Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite!